Die jährliche Steuererklärung kann für viele eine Herausforderung darstellen. Doch sie bietet auch eine große Chance, bares Geld zurückzubekommen. Viele Steuerzahler sind unsicher, welche Ausgaben sie geltend machen können. Dieses Dokument soll Ihnen einen Überblick verschaffen und die häufigsten Fragen beantworten, damit Sie Ihre Steuererklärung optimal nutzen können.

Overview

  • Die Steuererklärung in DE ermöglicht es, verschiedene Ausgaben geltend zu machen, um die Steuerlast zu senken.
  • Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen, sind oft absetzbar (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel).
  • Sonderausgaben umfassen beispielsweise Spenden, Kirchensteuer und bestimmte Versicherungsbeiträge.
  • Außergewöhnliche Belastungen können Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten durch eine Behinderung sein.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Die korrekte Dokumentation aller Ausgaben ist entscheidend für eine erfolgreiche Steuererklärung.

Was kann ich bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen?

Werbungskosten sind Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Fahrtkosten: Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie eine Entfernungspauschale geltend machen. Diese beträgt aktuell 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer der einfachen Strecke. Wichtig: Es wird die kürzeste Straßenverbindung berücksichtigt.
  • Arbeitsmittel: Kosten für beruflich benötigte Arbeitsmittel wie Computer, Software, Fachbücher, Büromaterial oder Berufskleidung können Sie ebenfalls absetzen. Bei teureren Anschaffungen (über 952 Euro inkl. MwSt. im Jahr 2024) müssen Sie die Kosten über die Nutzungsdauer verteilen.
  • Fortbildungskosten: Gebühren für berufliche Fort- und Weiterbildungen, Lehrgänge, Seminare und Kongresse sind absetzbar. Auch die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit der Fortbildung können geltend gemacht werden.
  • Bewerbungskosten: Aufwendungen für Bewerbungen, wie z.B. Porto, Bewerbungsmappen, Fotos und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, können Sie als Werbungskosten angeben.
  • Arbeitszimmer: Wenn Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie die Kosten dafür (Miete, Nebenkosten, etc.) in voller Höhe absetzen. Andernfalls können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschale geltend machen.

Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, um die Werbungskosten nachweisen zu können.

Was kann ich bei der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen?

Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Hierzu zählen:

  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: Spenden an gemeinnützige Organisationen und politische Parteien können Sie bis zu einer bestimmten Höhe absetzen. Wichtig: Bewahren Sie die Spendenquittungen auf!
  • Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar.
  • Versicherungsbeiträge: Beiträge zu bestimmten Versicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung und Altersvorsorge können Sie ebenfalls geltend machen. Die absetzbaren Höchstbeträge sind jedoch begrenzt.
  • Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) können Sie ebenfalls als Sonderausgabe ansetzen. Der absetzbare Betrag steigt jährlich.
  • Schulgeld: Für Privatschulen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des Schulgeldes als Sonderausgabe absetzen.

Auch hier gilt: Bewahren Sie alle relevanten Belege auf, um die Sonderausgaben nachweisen zu können.

Was kann ich bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen?

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die Ihnen zwangsläufig entstehen und die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Krankheitskosten: Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Therapien und Krankenhausaufenthalte können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Der zumutbare Eigenanteil hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.
  • Pflegekosten: Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen oder für die eigene Pflegebedürftigkeit können Sie ebenfalls geltend machen.
  • Behinderung: Menschen mit einer Behinderung können verschiedene Pauschalen und Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung steuerlich absetzen.
  • Scheidungskosten: Unter bestimmten Voraussetzungen können Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein.
  • Bestattungskosten: Bestattungskosten können Sie absetzen, wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.

Es ist wichtig, alle Kosten durch ärztliche Gutachten, Rechnungen und andere Belege zu dokumentieren. Die Anforderungen an den Nachweis sind hier oft besonders hoch.

Was kann ich bei der Steuererklärung im Bereich Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen?

Sie können Kosten für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Hierzu gehören:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Dazu zählen beispielsweise die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder die Betreuung pflegebedürftiger Personen. Sie können 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, absetzen.
  • Handwerkerleistungen: Kosten für Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt (z.B. Reparaturen, Renovierungen) können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen. Auch hier können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, absetzen.

Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung erhalten und die Zahlung per Überweisung erfolgt. Barzahlungen werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Achten Sie auch darauf, dass in der Rechnung die Arbeitskosten und Materialkosten separat ausgewiesen sind, da nur die Arbeitskosten absetzbar sind.