Was passiert, wenn kein Testament vorliegt? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, da die meisten Todesfälle ohne letztwillige Verfügung eintreten. Fehlt ein Testament oder Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese regelt, wer in welcher Reihenfolge und zu welchen Teilen erbt. Das Erbrecht in DE ist hierbei klar definiert und berücksichtigt vor allem die Verwandtschaftsverhältnisse zum Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge kann zu unerwarteten Ergebnissen führen und ist daher ein wichtiger Aspekt der Nachlassplanung.

Overview

  • Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt.
  • Das Erbrecht in DE bestimmt die Reihenfolge und Anteile der Erben.
  • Ehepartner und Kinder haben besondere Rechte im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge.
  • Sind keine direkten Erben vorhanden, erben entferntere Verwandte.
  • Der Staat kann Erbe werden, wenn keine Erben auffindbar sind.
  • Ein Testament zu erstellen, kann unerwünschte Ergebnisse der gesetzlichen Erbfolge verhindern.
  • Die Kenntnis der gesetzlichen Erbfolge ist wichtig für die Nachlassplanung.

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt? – Die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie teilt die Verwandten des Verstorbenen in Ordnungen ein. Die erste Ordnung umfasst die direkten Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Leben Kinder des Erblassers noch, schließen diese die Enkel und Urenkel von der Erbfolge aus. Sind Kinder bereits verstorben, treten deren Kinder an ihre Stelle. Die zweite Ordnung beinhaltet die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers. Die dritte Ordnung umfasst die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.

Wichtig zu wissen ist, dass innerhalb der gesetzlichen Erbfolge eine höhere Ordnung eine niedrigere Ordnung ausschließt. Das bedeutet: Sind Erben erster Ordnung vorhanden, erben die Erben zweiter Ordnung nichts. Sind Erben zweiter Ordnung vorhanden, erben die Erben dritter Ordnung nichts usw. Der Ehepartner des Verstorbenen nimmt eine Sonderstellung ein und erbt neben den Verwandten der jeweiligen Ordnung. Die Höhe seines Erbteils hängt vom Güterstand ab, in dem die Eheleute gelebt haben.

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt? – Die Rolle des Ehepartners im Erbrecht

Der Ehepartner hat im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge besondere Rechte. Lebten die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (was der gesetzliche Regelfall ist, wenn kein Ehevertrag vorliegt), erbt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind. Sind keine Kinder, aber Eltern des Erblassers vorhanden, erbt der Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Sind weder Kinder noch Eltern vorhanden, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass.

Lebten die Eheleute im Güterstand der Gütertrennung, erbt der Ehepartner neben einem Kind ein Viertel des Nachlasses. Neben zwei Kindern erbt er ein Drittel, und neben drei oder mehr Kindern erbt er ebenfalls ein Drittel. Lebten die Eheleute im Güterstand der Gütergemeinschaft, gelten spezielle Regeln, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Zusätzlich zum Erbteil hat der Ehepartner in der Regel Anspruch auf den sogenannten Voraus, also die zum Haushalt gehörenden Gegenstände und die Hochzeitsgeschenke.

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt? – Erbansprüche und Pflichtteilsansprüche ohne Testament im Erbrecht

Auch ohne Testament können bestimmte Personen Pflichtteilsansprüche geltend machen. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die Kinder, der Ehepartner und in manchen Fällen die Eltern des Erblassers, wenn diese ohne Testament enterbt würden. Der Pflichtteilsanspruch muss gegenüber den Erben geltend gemacht werden und ist innerhalb einer bestimmten Frist durchzusetzen.

Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch ist. Der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird auf Basis des Wertes des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls berechnet. Um den Pflichtteilsanspruch zu ermitteln, hat der Pflichtteilsberechtigte ein Recht auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses.

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt? – Der Staat als Erbe im Erbrecht

Wenn keine Erben ermittelt werden können, beispielsweise weil keine Verwandten mehr leben oder diese das Erbe ausschlagen, erbt der Staat. Der Staat tritt dann als gesetzlicher Erbe ein und ist verpflichtet, den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen. Der Staat hat jedoch keine Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Bevor der Staat als Erbe eintritt, wird in der Regel ein Nachlasspfleger bestellt, der die Ermittlung von Erben betreibt. Erst wenn alle Versuche, Erben zu finden, erfolglos bleiben, fällt der Nachlass an den Staat. Der Staat ist in diesem Fall verpflichtet, den Nachlass so zu verwalten, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.